Die Kosten der medizinischen Grundversorgung
In Italien sind alle ansässigen italienischen Bürgerinnen und Bürger automatisch krankenversichert.
Für die einzelnen Dienstleistungen gilt eine Kostenbeteiligung.
Diese Kostenbeteiligung heißt „Ticket“.
Die Kostenbeteiligung gilt für:
- Ambulante fachärztliche Betreuung (inklusive Leistungen der Instrumental- und Labordiagnostik sowie der Thermalkuren)
- Erste-Hilfe-Leistungen
- Medikamente
Die Höhe der Kostenbeteiligung (Ticket) hängt von der Leistung ab und ist vom Gesetz festgelegt.
Das Ticket wird meistens beim Ticketschalter im Krankenhaus bezahlt.