Schulpflicht und Bildungspflicht
Die Schule ist in Italien öffentlich und kostenfrei.
Die Schulpflicht beträgt zehn Jahre, die Bildungspflicht hingegen dauert bis zum 18. Lebensjahr. Das bedeutet, dass Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr eine Schule besuchen oder eine Berufsausbildung machen müssen.
Die Schulpflicht beginnt mit sechs Jahren. In den ersten acht Jahren (Grundschule und Mittelschule) ist ein einheitlicher Bildungsweg für alle vorgesehen. Danach können die Jugendlichen zwischen drei Schultypen entscheiden: dem Gymnasium, der Fachoberschule oder der Berufsfachschule (Lehre).
In Brixen gibt es
- deutschsprachige Kindergärten und Schulen
- italienischsprachige Kindergärten und Schulen.
In den deutschsprachigen Schulen wird die italienische Sprache als Zweitsprache gelehrt, in den italienischen Schulen die deutsche Sprache als Zweitsprache. In beiden Schulen wird Englisch als Fremdsprache gelehrt.
Die Eltern können sich entscheiden, ob sie das Kind in die deutsche oder italienische Schule einschreiben. Die Eltern sollten sich vor ihrer Entscheidung gut beraten lassen (Sprachenzentrum).
In Südtirol gibt es neben den öffentlichen Schulen eine Reihe staatlich anerkannter Privatschulen.